75433 Maulbronn-Zaisersweiher  Diefenbacher Straße 27 
Tel.: 0 70 43 / 90 00 80  Fax: 0 70 43 / 90 00 82 

Kompetente Betreuung und individuelle Beratung seit mehr als 15 Jahren








Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Angaben der Eigentümer. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
  2. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Angebotsempfänger bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, ist der Angebotsempfänger verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
  3. Der Auftraggeber seinerseits hat uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn er einen Vertragsabschluss für sein Objekt ohne unsere Mitwirkung tätigt. In diesem Falle ist der Auftraggeber verpflichtet, uns den Namen und die volle Adresse des Käufers zu nennen.
  4. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, uns alle erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben, die wir zur Unterrichtung unserer Kunden nach § 34c der Gewerbeordnung und der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) benötigen.
  5. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
  6. Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf geht auch die Verpflichtung zurück, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
  7. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich wenn - und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag - vertragliche Ergänzungen und Erweiterungen zustande kommen. Der Anspruch auf Courtage entsteht auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
  8. Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
  9. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Tagen mitzuteilen. An Provision sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge an uns zu zahlen.
  10. Auf Wunsch erteilt uns der Auftraggeber Vollmacht zur Einsichtnahme aller behördlichen Akten einschließlich Grundbuch, die das Objekt betreffen.
  11. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Maulbronn.

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